Erfassung der relevanten Kunden-Kontaktdaten sowie des Behandlungs-Zeitfensters im Rahmen der aktuell gültigen Corona-Verordnung
Derzeit sind wir alle dazu verpflichtet, Kontaktdaten und Aufenthaltszeiten der Kunden zwecks der Kontaktnachverfolgung zu dokumentieren.
In diesem Formular kann der Kunde nicht nur die relevanten Kontaktdaten eintragen, er erklärt ebenfalls nicht an Corona oder den typischen Symptomen erkrankt zu sein.
Auch das Zeitfenster der jeweiligen Behandlung wird auf diesem Dokument ausgefüllt.
bei Neukunden ist eine individuelle Beratung immer besonders wichtig, deshalb darf dieser Aufklärungsbogen keinesfalls bei einem Neukunden fehlen.
Das von uns entwickelte Formular ist auf dem aktuellsten Stand und enthält alle wichtigen Informationen. Dias ausgefüllte Formular muss 4 Wochen aufbewahrt werden.